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   BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 41.85   

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https://dejure.org/1987,2798
BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 41.85 (https://dejure.org/1987,2798)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1987 - 3 C 41.85 (https://dejure.org/1987,2798)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 3 C 41.85 (https://dejure.org/1987,2798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufsfreiheit - Niedersachsen - Arzt - Schwangerschaftsabbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2316 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82

    Bergrechtliche Gewerkschaft - Erwerber von Anteilsrechten - Schadensfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 41.85
    Der Senat hat zu einem Fall, in dem zwischen der Beratung und der Ausführungsanordnung des Urteils eine Zeitspanne von fünf Monaten lag, in seinem Beschluß vom 13. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - (Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 17) ausgeführt, dies sei kein so erheblicher Zeitraum, daß sich schon allein daraus Zweifel ergäben, ob die Beurkundungsfunktion des Urteils noch hinreichend gewährleistet sei; zu dem Zeitpunkt kämen auch keine besonderen Umstände hinzu, die etwaige Zweifel zu der Annahme verdichten könnten, daß der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen dem Ergebnis der Beratung und den schriftlichen Urteilsgründen nicht mehr als gegeben anerkannt werden könne.
  • VG Bayreuth, 05.05.2021 - B 7 K 21.210

    Entschädigung für den Verdienstausfall einer Angestellten infolge behördlich

    Im Kern übereinstimmend fordert hingegen die h.M. eine Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs anhand der Umstände des Einzelfalls, wobei als wesentliche Kriterien vornehmlich die Dauer des Arbeitsverhältnisses (so die überwiegende Rechtsprechung seit BAG, U.v. 17.12.1959 - GS 2/59 - NJW 1987, 2316, 2317; auch z.B. Schaub, AuA 1996, 82, 83), z.T. aber auch die Eigenheiten des Arbeitshindernisses (so z.B. Henssler in: MüKo BGB, 8. Aufl. 2020, § 616 Rn. 68) oder die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers (so Preis in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 21. Aufl. 2021, § 616 BGB Rn. 10a) für maßgeblich erachtet werden.
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21

    Bei einem Zeitraum von mehr als einem Jahr nach der Verkündung wird im Regelfall davon auszugehen sein, daß die Voraussetzungen des § 138 Nr. 6 VwGO gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 17; Beschluß vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 69).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil

    Nach der Rechtsprechung anderer Senate des Bundesverwaltungsgerichts ist § 138 Nr. 6 VwGO jedenfalls dann anzuwenden, wenn konkrete Umstände vorliegen, die im Zusammenhang mit der eingetretenen zeitlichen Verzögerung es als nicht mehr gewährleistet erscheinen lassen, daß die Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe noch gegeben ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85 u.a. - Buchholz 418.00 Nr. 69; Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 14.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 92; Beschluß vom 29. Dezember 1988 - BVerwG 3 CB 42.87 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 86).
  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil -

    Sie können lediglich eine Rolle spielen, wenn bei einer kürzeren als einjährigen Zeitspanne zu beurteilen ist, ob die Beurkundungsfunktion der Gründe in Frage zu stellen ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 23. August 1983 3 B 94/82, Buchholz, 427.6, § 12 BFG Nr. 17, HFR 1985, 241, und Beschluß vom 15. Januar 1987 3 C 41.85, Buchholz, 418.00 Ärzte Nr. 69).
  • BVerwG, 01.06.1990 - 2 CB 5.90

    Unterzeichnung des Urteils durch Ruhestands-Richter

    Auch wenn der Gesetzesbegriff der "Verhinderung" eines mitwirkenden Richters im Gesetzeswortlaut nicht näher erläutert wird (vgl. u.a. auch § 105 VwGO i.V.m. §§ 163 f. ZPO , § 119 Abs. 2 VwGO sowie für den Zivilprozeß §§ 163 f., 315 Abs. 1, 320 Abs. 4 ZPO , für den Strafprozeß §§ 275 Abs. 2 Satz 2, 271 Abs. 2 Satz 1 StPO ) und teilweise umstritten sein mag, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts doch eindeutig eine Verhinderung vor, wenn ein Richter zur Zeit der Unterschriftsreife des Urteils aus seinem Richteramt bei diesem Gericht ausgeschieden und zu einem anderen, von dem er abgeordnet war, zurückgekehrt ist (Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85 -, Buchholz 418.00 Nr. 69).
  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 15.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung

    Es ist lediglich anerkannt, daß die Hinterlegung des Tenors unter bestimmten Voraussetzungen an die Stelle der nach § 116, § 117 VwGO vorgeschriebenen Übergabe der vollständigen Entscheidung treten kann (Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85 - Buchholz 418.00 Nr. 69, S. 3) und daß das Gericht danach an seine Entscheidung gebunden ist, wenn - wie hier - mit seinem Einverständnis der Tenor den Beteiligten formlos mitgeteilt worden ist (Urteil vom 11. Juni 1993 - BVerwG 8 C 5.92 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 43.85

    Arzt - Praxis - Einrichtung - Ambulante Schwangerschaftsabbrüche

    Im Land Niedersachsen hat der Arzt keinen Anspruch darauf, daß seine Praxis als "Einrichtung" im Sinne des Art. 3 Abs. 1 5. StrRG n.F. für (indizierte) ambulante Schwangerschaftsabbrüche zugelassen wird (wie Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85).
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